Versicherungen

Was zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?

Was zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?

Stürme wüten immer häufiger über Deutschland. Das mussten schon viele Menschen am eigenen Leib spüren. Wenn der Sturm dann vorbei ist, sieht man erst das ganze Ausmaß der Schäden. Es beginnt das Aufräumen. Danach stellt sich bei den meisten Menschen die Frage, was zahlt jetzt meine Versicherung. Die Unterlagen der Versicherung werden raus gekramt und man muss feststellen, dass jeder Satz 3 Mal gelesen werden muss, um ihn überhaupt etwas, wenn überhaupt, zu verstehen. Dieser Artikel soll einen kleinen Einblick und vor allem einen ersten Überblick darüber geben, was die Versicherung zahlt.

1.

Für Schäden im Haus ist die Hausratversicherung zuständig. Allerdings muss die Police bei Naturgefahren wie zum Beispiel starker Regen, einen Zusatz enthalten. Mit der Elementarschadenversicherung sind sie gegen starken Regen, Überschwemmung und Schneedruck versichert.

2.

Auch bei Sturm- und Hagelschäden zahlt die Hausratversicherung. Allerdings nur für Schäden im Haus. Gegen Aufpreis kann bei den meisten Versicherungen auch Garteninventar versichert werden. Dann sind auch Gartenmöbel bei Diebstahl mitversichert.

3.

Bei einer Teilkasko-Versicherung fürs Auto sind sie auch gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. Dabei wird nur die Selbstbeteiligung abgezogen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird nicht zurückgestuft. Falls der Hagel ein Fenster beschädigt, ist eine Glasversicherung erforderlich. Meistens ist sie in der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung mit eingeschlossen.

4.

Die Wohngebäudeversicherung zahlt ab einer Windstärke 8. Das ist ca. 62 km/h. Hier liegt aber die Nachweispflicht beim Versicherungsnehmer. Das heißt, sie müssen nachweisen, dass der Wind so stark war. Das heißt dann für sie: Sammeln sie Belege, Fotos, Wetterdaten. Dokumentieren sie nicht nur ihren Schaden, sondern auch der der Nachbarn.

5.

Fällt ein Baum auf ihr Haus, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Sollte der Baum des Nachbarn morsch gewesen sein, holt sich die Versicherung das Geld von dem Eigentümer wieder. Hier liegt dann ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers vor. Hausbesitzer zahlen für die Schäden, die von ihrem Grundstück aus Jemandem zugefügt wurde. Hier schützt eine Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.

6.

Wenn ein Blitz einschlägt, decken meist die alten Hausrat- und Gebäudeversicherungen diesen Schaden nicht ab. Es ist aber möglich, nachträglich die Versicherung zu erweitern, damit Schäden durch Überspannung ebenfalls bezahlt werden.

7.

Aufgrund eines Schadens konnten sie den Urlaub nicht antreten. Hier kommt es auf den Umfang des Schadens an, ob der Reiserücktritt gerechtfertigt war. Hier muss die Versicherung befragt werden. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornogebühr für die Reise. Hier kommt es auf den Zeitpunkt der Absage der Reise an.

Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/6178/

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