Versicherungen von der Steuer absetzen

Versicherungen von der Steuer absetzen


Wer seine Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung unterbringen möchte, sollte sich auskennen. Denn längst nicht jede Police ist steuerlich absetzbar. Auch die Höhe, in der sich der Fiskus an Versicherungsprämien beteiligt, ist in manchen Fällen gedeckelt.
 

Die gute Nachricht:

Sämtliche Ausgaben für die medizinische Basisabsicherung sind nach Abzug von Boni und Beitragsrückerstattungen des Versicherers als Sonderausgaben steuerlich voll absetzbar. Das gilt für Beiträge der eigenen Kranken- und Pflegeversicherung aber auch für Verträge von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern, wenn für sie Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht. Wer dem geschiedenen Gatten Beiträge für eine Basisabsicherung zahlt, kann auch das bei der Steuer geltend machen, zusätzlich zum Unterhaltshöchstbetrag von 8.354 Euro. Weil der Ex-Partner den Beitrag als Unterhalt zu versteuern hat, muss er jedoch zustimmen. 
 

Die weniger gute Nachricht:

Andere Policen, die persönliche Lebensrisiken absichern, zählen bei der Steuer zu den begrenzt absetzbaren Sonderausgaben. Deshalb sind Beiträge zum Beispiel für Unfall-, Haftpflicht, Lebens- und Berufsunfähigkeitspolicen sowie für über eine medizinische Grundversorgung hinausgehende Wahltarife, wie Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung oder  Krankentagegeld, nur bis zum einem steuerlich absetzbar, Für Beamte und Angestellte liegt der Betrag bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro. Anerkannt werden die Ausgaben aber nur dann, wenn die Prämien für die Basiskranken- und Pflegeversicherung diese Höchstbeträge nicht schon ausschöpfen.
 

Übrigens:

Verträge, wie Rechtsschutzpolicen oder Haftpflichtversicherungen, die berufliche Risiken absichern, können steuerlich als Werbungskosten angesetzt werden.
 

Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/14103/

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