Rürup Rente
Inzwischen dürfte jeder bemerkt haben, wie wichtig eine zusätzliche und private finanzielle Absicherung im Alter ist. Die staatliche Rente ist unsicherer denn je! Der Weg ist also vorgeschrieben und sollte mit Eigeninitiative und Willen zum Erfolg sowie mit dem Ziel, Kapital für später zu bilden vor Augen, um sich eine zusätzliche Altersabsicherung zu verschaffen, gegangen werden.
Was für den Angestellten die Riester-Rente ist, stellt für den Selbstständigen und Freiberufler die Rürup-Rente, auch Basisrente, dar. Denn Selbstständige können die Möglichkeiten der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen. Diese Vorsorgelücke gleicht die Rürup-Rente aus, indem sie Selbstständigen und Freiberuflern eine Variante bietet, steuerbegünstigt ihre Altersvorsorge aufzubauen.
Ihren Namen hat die staatliche subventionierte und auf einen Rentenversicherungsvertrag basierende Leibrente dem Ökonomen Bert Rürup zu verdanken. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Rente: allerdings ist sie nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Des Weiteren kann Sie nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird ein Leben lang verrentet: deswegen auch Leibrente. Die Auszahlung erfolgt frühestens nach der Vollendung des 60. Lebensjahres. Damit das Kapital aus auch wirklich zur Altersvorsorge dient, gilt: Die Rürup-Rente kann weder beliehen, übertragen, verschenkt noch vererbt werden.
Altersvorsorge für selbstständige und Gutverdiener
Immer weniger Berufstätige müssen die Rente von immer mehr Menschen finanzieren. Eine private Vorsorge ist daher unumgänglich. Mit der Rürup Rente wurde ein Modell geschaffen, das Ihre Eigeninitiative belohnt. Sie erhalten die Rente lebenslang und werden vom Staat mit umfassenden Steuervorteilen unterstützt. Besonders für Menschen, die nicht auf die Riester-Rente als Altersvorsorge zurückgreifen können, lohnt sich die Rürup-Rente.
Für wen eignet sich die Rürup Rente?
Die Rürup-Rente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, ist eine Form der privaten Altersvorsorge und wurde ursprünglich für Selbständige und Freiberufler konzipiert. Sie gilt als Gegenstück zur Riester Rente, die von selbständig arbeitenden Berufstätigen in der Regel nicht genutzt werden kann. Mittlerweile entscheiden sich jedoch nicht nur Selbständige und Freiberufler für die staatlich geförderte Rente. Gerade wegen der umfassenden Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug stellt die Rürup-Rente auch für Angestellte und Beamte mit einer hohen Steuerlast eine lohnenswerte Form der Altersvorsorge dar.
Rürup-Rente: Umfassender Steuervorteil
Die Steuerersparnis ist das wichtigste Argument für die Rürup Rente: Das Finanzamt erkennt derzeit bei der Steuererklärung Beiträge bis zu 22.172 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und 44.344 Euro bei Ehepaaren an. Diese Grenze ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und kann jährlich angepasst werden. Im Jahr 2015 können 80 Prozent des Höchstbeitrags als Sonderausgaben angesetzt werden.
Der Anteil der Altersvorsorge Beiträge, den Sie steuerlich geltend machen können, steigt jährlich um zwei Prozent. Somit wird er im Jahr 2025 bei 100 Prozent liegen, also maximal 22.172 Euro für Einzelverträge und 44.344 Euro für Verheiratete. Die monatlichen Zahlungen können Sie bis zu diesen Grenzen flexibel gestalten.
Anlagemöglichkeiten mit der Rürup Rente
Die staatlich geförderte Rente gibt es in unterschiedlichen Produktvarianten. Ganz sicher ist die Anlage in klassische Rentenversicherungen. Mehr Rendite, aber auch mehr Risiko, versprechen fondsgebundene Varianten oder besondere Investment-Produkte. Alle Rürup-Angebote werden geprüft und zugelassen, bevor sie auf den Markt kommen. Das mit der Rürup Rente angesparte Geld ist vor dem Zugriff Dritter sicher. Die Rürup Rentenversicherung kann als Altersvorsorge weder verpfändet werden noch gilt es bei Hartz-IV-Berechnungen als Vermögen. Das heißt, wenn Sie ALG II erhalten, muss die Rente nicht aufgelöst und verwertet werden.
Kann ich einen Rürup-Vertrag kündigen?
Grundsätzlich können Sie Ihren Vertrag nicht kündigen. Allerdings besteht die Möglichkeit den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das heißt, die Beiträge, die Sie bereits eingezahlt haben, werden nicht sofort ausgezahlt. Der Versicherer verzinst das angesparte Guthaben bis zur vertraglich vereinbarten Auszahlungsphase weiter und zahlt Ihnen anschließend eine gekürzte Rente aus. Manche Anbieter erlauben auch einen Wechsel zu einem anderen Versicherer. Hierbei werden dann allerdings erneut Abschlusskosten fällig. Da die Rürup-Verträge zumeist ohne Probleme beitragsfrei gestellt werden können, können Sie auch solange die Beitragszahlungen aussetzen, bis Ihr Einkommen wieder Einzahlungen in den Rürup-Vertrag erlaubt.
Rürup Rente auch für Beamte
Da für Beamte bei der staatlich geförderten Rente der gleiche steuerliche Vorteil wie für Selbständige und Freiberufler gilt, können auch sie von der staatlich geförderten Altersvorsorgevariante profitieren. Die einzige Besonderheit für Beamte liegt bei der Basisrente darin, dass ihr maximal steuerlich ansetzbarer Beitrag fiktiv um den aktuellen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird. Da dieser Prozentsatz bei Angestellten automatisch abgezogen wird, dient diese Kürzung der Gleichbehandlung. Beamte sollten daher vor Vertragsabschluss prüfen, ob sich der Steuervorteil der Rürup-Rente tatsächlich für sie lohnt.
Tarife vergleichen
Die genaue Planung ist bei dieser Form der Altersvorsorge enorm wichtig. Zu vielseitig und unterschiedlich sind die Tarife der Rürup-Rente, um ohne eine genaue Vorstellung von der Ausgestaltung der Altersvorsorge eine kluge Wahl treffen zu können. Einen ersten guten Eindruck bieten Rürup Renten Tests, diese sollten jedoch nicht alleiniges Entscheidungskriterium sein. Lassen Sie sich in jedem Fall über die Möglichkeiten der Rürup Rente beraten und erhalten Sie detaillierte Informationen von einem Altersvorsorge-Profi. Unter Umständen empfiehlt sich auch eine andere Form der Altersvorsorge, etwa eine Riester Rente oder eine private Rentenversicherung ohne Rürup-Zertifizierung. Auch eine Lebensversicherung ist zur Aufstockung oder Ergänzung zur Rente denkbar. Diese Entscheidung muss unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche und Lebensumstände getroffen werden.