Der Privatrechtsschutz ist ein Baustein, der beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gewählt werden kann. Damit werden Rechtsstreitigkeiten finanziell und juristisch abgedeckt, bei denen es um Konflikte im privaten Bereich geht. Beim nachfolgenden Vergleichsrechner können Sie sich jetzt bei über 250 verfügbaren Tarifmerkmalen den geeigneten Rechtsschutzversicherung aussuchen und so bis zu 78 Prozent an Versicherungsbeiträgen sparen.
Der Vergleich in der Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer in der Rechtsschutzversicherung nach erteilter Deckungszusage, z.B. für eine Zivilklage, Herr des Verfahrens. Das heißt konkret, dass er das Verfahren jederzeit, etwa durch Klagerücknahme, beenden kann, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Die Rechtsschutzversicherung hat keine Handhabe, den prozessmüden Versicherungsnehmer zu zwingen, ein einmal begonnenes Verfahren auch zu Ende zu führen.
Eine häufige Falle, nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für viele den Versicherungsnehmer vertretende Rechtsanwälte, ist aber die Regelung des §5 Abs.3b) der allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Rechtschutzversicherung (ARB).
Danach trägt der Versicherer nicht die Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen.
Eine zugegebenermaßen kompliziert klingende Regelung.
Sie bedeutet aber nichts anderes, als dass die Kostenregelung etwa bei einem Vergleich verhältnismäßig sein muss. D.h. wer überwiegend verliert, der muss auch die überwiegenden Kosten tragen. Der Versicherungsnehmer, der z.B. 4000,-€ eingeklagt und nach dem Vergleich 3000,-€ bekommen hat, muss dafür Sorge tragen, dass im Vergleich eine Kostenregelung getroffen wird, wonach der Gegner ¾ der Kosten zu tragen hat. Im Ergebnis wird nämlich seine Rechtsschutzversicherung nur exakt diesen Anteil an den Prozesskosten übernehmen.
Oftmals werden Vergleiche geschlossen, insbesondere außergerichtlich, die „falsche“ oder auch gar keine Kostenregelung enthalten. Im letzteren Fall gilt Kostenaufhebung, d.h. jede Partei muss ihre Kosten selbst tragen. Viel Anwälte übersehen dabei die Regelung des §5 Abs.3b) ARB und fallen aus allen Wolken, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten kürzt.
Dabei sind Sinn und Zweck der Regelung ganz offenbar.
Es soll verhindert werden, dass der Versicherungsnehmer einen Vergleich „zu Lasten der Rechtsschutzversicherung“ schließt, indem er unter Übernahme von Prozesskosten in der Sache letztendlich mehr heraus schlägt, als der Gegner unter normalen Umständen zu zahlen bereit gewesen wären. Auf den Beispielsfall bezogen wäre der Gegner nur deshalb zur Zahlung der 3000,-€ bereit gewesen, weil der Versicherungsnehmer die Kosten des Verfahrens übernommen bzw. ohne eine entsprechende Kostenregelung zu treffen, mit einer Kostenaufhebung einverstanden gewesen wäre.
Bester Schutz bei Rechtstreitigkeiten
Eine rechtliche Auseinandersetzung kann viel Geld kosten. Der Ausgang lässt sich nie genau vorhersagen. Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen finanzielle und juristische Unterstützung – und zwar auch dann, wenn Sie in einem Rechtsstreit unterliegen. Ohne den Versicherungsschutz können vor Gericht beträchtliche Kosten auf Sie zukommen. Bei einer Niederlage kann es sogar vorkommen, dass Sie die Kosten des Gegners übernehmen müssen.
Leistungen der Rechtschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung trägt bei einem Rechtsstreit das finanzielle Risiko, damit Ihnen keine hohen Kosten entstehen. Anwalts- und Gerichtsgebühren, die Kosten des Gegners und viele weitere Ausgaben übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Auch die Kosten von Schieds- oder Schlichtungsverfahren werden abgedeckt.
Meistens ist eine Rechtsschutzversicherung auf bestimmte Bereiche beschränkt. Die Privatrechtsschutzversicherung können Sie nutzen, um sich beispielsweise bei Streitigkeiten mit Händlern oder Dienstleistern abzusichern. Der Berufsrechtsschutz hilft, wenn es zum Streit mit Ihrem Arbeitgeber kommt. Ergeben sich Konflikte im Zusammenhang mit Fahrzeugen, springt die Rechtsschutzversicherung für Verkehr ein. Sind Sie Mieter oder Vermieter, so gibt es für Sie ebenfalls eine spezielle Rechtsschutzversicherung. Auch Unternehmen können sich finanziell absichern.
Varianten des Rechtsschutzes:
Privatrechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz
Wohnrechtsschutz für Mieter und Vermieter
Verkehrsrechtsschutz
Firmenrechtsschutz für Existenzgründer und Unternehmen
Arbeitsrechtschutz
Die private Rechtsschutzversicherung wird oft im Paket mit dem Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen. Mit dieser Police können Sie ohne finanzielles Risiko beispielsweise gegen eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber vorgehen. Auch bei ausstehenden Gehaltszahlungen, einem fehlerhaften Arbeitszeugnis oder einer ungerechtfertigten Abmahnung kann der Rechtsschutz für den Beruf Unterstützung leisten. Da Sie bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht auch dann die Anwaltskosten selbst tragen müssen, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen, ist eine entsprechende Police sehr empfehlenswert, die Ihnen solche Kosten abnimmt.
Rechtschutz für Mieter und Vermieter
Kündigung wegen Eigenbedarf, Mietrückstände, hohe Betriebskostenabrechnungen – ein Streit zwischen Mieter und Vermieter landet schnell vor Gericht. Ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung für Mieter oder Vermieter können hohe Kosten entstehen. Ein guter Eigentum- und Mietrechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kosten, die in der Streitsache anfallen, übernimmt die Versicherung.
Verkehrsrechtschutz
Verkehrsunfälle können ins Geld gehen. Oft müssen die Gerichte klären, wer schuldig ist und den Schaden zahlen muss. Nur mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie dann finanziell abgesichert. Der Verkehrsrechtsschutz kann als eigenständige Police abgeschlossen werden und bietet Ihnen nicht nur bei Verkehrsunfällen Versicherungsschutz, sondern unter anderem auch bei Streitigkeiten mit Kfz-Händlern oder Werkstätten.
Kosten einer Rechtschutzversicherung
Eine häufig gestellte Frage lautet „was kostet eine Rechtsschutzversicherung?“. Die Rechtsschutzversicherung sollten Sie nur dann abschließen, wenn Sie sich diesen Schutz auch wirklich leisten können. Gute Kombipakete für Privat-, Berufs-, Miet- und Verkehrsrechtschutz kosten zwischen 300 und 400 Euro im Jahr. Wenn Sie nur einzelne Bausteine benötigen, zahlen Sie natürlich weniger. Wer ein Angebot mit Selbstbehalt abschließt, kann zudem Geld sparen: Die Rechtsschutzversicherer verlangen rund 100 Euro weniger im Jahr, wenn der Versicherte sich dazu bereiterklärt, im Schadensfall 150 Euro aus der eigenen Tasche zu zahlen.
Rechtsschutz-Prämien als Werbungskosten absetzen
In manchen Fällen dürfen Sie Ihre Versicherungsbeiträge für die Rechtsschutzversicherung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Zwar ist die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich keine Vorsorgeaufwendung, doch wenn Sie beruflich bedingt eine Rechtspolice abschließen, sind die anfallenden Prämien für den Berufsrechtsschutz in der Regel steuerlich absetzbar. Zusätzlich können Sie die Versicherungsbeiträge solcher Rechtsschutzpolicen in Ihrer Steuererklärung geltend machen, die einen Arbeitsrechtsschutz beinhalten. Achten Sie darauf, dass Sie bei entsprechenden Versicherungspaketen dann nur den Betrag absetzen können, der für den arbeitsrechtlichen Versicherungsschutz angefallen ist.
Rechtsschutz für die ganze Familie
Mit einer Familienrechtsschutzversicherung können Sie sich und Ihre Familienangehörigen optimal versichern. Grundsätzlich können der Versicherungsnehmer, der Ehepartner und die Kinder einen Rechtsschutz erhalten. Zudem ist es möglich, nichteheliche Lebenspartner und auch dessen Kinder in einer Rechtsschutzversicherung mitzuversichern. Wenn Sie dies wünschen, müssen der Rechtsschutzversicherung die Namen aller zu versichernden Personen bekannt sein. Auch bei der Familienrechtsschutzversicherung können Sie wählen, welche Leistungen und Bausteine (Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrecht) der Rechtsschutz für Sie und Ihre Angehörigen umfassen soll.
Rechtsschutzversicherung im Ausland
Prüfen Sie vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, ob der vereinbarte Versicherungsschutz im Inland und im Ausland gültig ist. Viele Versicherungsgesellschaften bieten deutschen Versicherungsnehmern einen weltweiten und zeitlich unbegrenzten Schutz bei Rechtsstreitigkeiten. Oftmals sind die Leistungen der Versicherung in Deutschland und Europa unbegrenzt. Manche Rechtsschutzversicherer beschränken allerdings ihre weltweiten Leistungen.
Übernahme von Prozesskosten
Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen finanzielle Sorgen abnehmen, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten. Viele Versicherer bezahlen im Versicherungsfall Ihren Anwalt und die Gerichtskosten. Mittlerweile sind auch viele Gesellschaften dazu übergegangen, für Mediation zu bezahlen, damit weniger Fälle vor Gericht geklärt werden müssen. Aber Vorsicht: Oftmals können Sie die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung erst drei Monate nach Vertragsabschluss nutzen. Bei vielen Anbietern gibt es jedoch auch Rechtsschutz ohne Wartezeit für bestimmte Teilbereiche des Privat-, Berufs-, Mieter- und Vermieterrechtsschutzes.
Vergleich der Rechtschutzversicherung
Die diversen Rechtsschutztarife sind hinsichtlich Kosten und Leistungen sehr verschieden. Oft ist ein nahezu gleicher Versicherungsschutz zu sehr unterschiedlichen Preisen erhältlich. Nutzen Sie aus diesem Grund unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich der Rechtsschutzversicherungen. Mit dem Vergleich können Sie bequem und schnell den Tarif finden, der optimal für Sie ist.