Private Krankenversicherung
Werden Sie jetzt 1. Klasse Patient
Finden Sie Ihre beste Krankenversicherung – Kostenlos! Ihre Vorteile: Kostenloser und unverbindlicher Vergleich, Geringer Beitrag bei Top-Leistungen, Vergleich der Testsieger: Bis zu 2.000 Euro sparen, Sofort Nettoeinkommen steigern – hohe Einsparungen möglich! Chefarztbehandlung, Krankentagegeld, keine Rezeptgebühren und optimale Behandlungsmethoden!
Die Beiträge berechnen private Versicherer nicht nach dem Einkommen. Vielmehr werden individuelle Risikokomponenten in den Vordergrund gestellt. Alter und Gesundheitszustand sind derartige Faktoren. Wer sehr gut als Arbeitnehmer oder Selbstständiger verdient, kann in der privaten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung eine ganze Menge Geld sparen. Während sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse nach einem jeweiligen Einkommen richten, spielt es für einen privat Versicherten keine Rolle, ob sein monatliches Einkommen 10.000 Euro beträgt. Der Beitragsvorteil beträgt in einem solchen angenommenen Fall wenigstens 1.000 Euro.
Vergleichen Sie jetzt aus mehr als 40 Versicherungsgesellschaften
Jeder sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige, dessen Einkommen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, kann eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Die JAEG liegt derzeit bei einem Jahresbruttogehalt von 54.900 Euro (Stand: 2015). Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern. Eine PKV ermöglicht dem Versicherungsnehmer eine umfassende und individualisierte medizinische Versorgung.
Denn die privaten Krankenversicherer bieten eine Vielzahl von speziellen Leistungen an, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen. Ein gesetzlich Krankenversicherter muss solche zusätzlichen Leistungen extra bezahlen. Privatpatienten hingegen erhalten in vielen Fällen erweiterte Behandlungen und höherwertigere medizinische Produkte standardmäßig durch ihre private Krankenversicherung erstattet.
Günstige private Krankenversicherung
Im Jahr 2009 wechselten hierzulande 288.000 Personen von der Gesetzlichen zur Privaten Krankenversicherung; 2010 kamen fast 228.000 hinzu. In 2011 zählten die 43 PKV-Mitgliedsunternehmen rund 8,95 Millionen Mitglieder. Damit sind etwa 10% aller Deutschen über einen privaten Versicherungsträger krankenversichert.
Ein günstige Private Krankenversicherung können Sie als Angestellter dann abschließen, wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Verdienstgrenze liegt (2011: 49.500 Euro). Angerechnet werden hierbei auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Selbständige und Freiberufler – ausgenommen Künstler sowie einige Handwerksmeister – können sich jederzeit für eine günstige Private Krankenversicherung entscheiden. Dies gilt selbstverständlich auch für Veterinäre, Ärzte und Zahnärzte.
Ohne etwaige Einschränkungen können sich auch Beihilfeberechtigte (Beamte) privat versichern. Für diese Berufsgruppe bieten die Privaten Versicherer sogar spezielle Beamten-Tarife an. Auch Studenten müssen mit Abschluss des 14.Semesters oder mit Vollendung des 30. Lebensjahres das Thema Krankenversicherung selbst in die Hand nehmen. Diese können ebenfalls eine günstige private Krankenversicherung abschließen, zumal viele Versicherer sehr preiswerte Studententarife im Angebot haben.
Die private Absicherung bietet im Vergleich zur gesetzlichen Variante einen weitergehenden Schutz. Weil die GKV Ihre Leistungen nach einem einheitlichen Leistungskatalog erbringt, werden in vielen Bereichen hohe Zuzahlungen fällig. Zudem sind bestimmte Leistungen wie Zahnersatz oder Brille sogar vollumfänglich ausgeschlossen. Ferner profitieren Sie in der privaten Krankenversicherung von Behandlungen, die über die Grundversorgung der GKV weit hinausgehen. So können Sie den Leistungsumfang individuell gestalten und sich etwa für eine Chefarztbehandlung und ein Ein-/ Zweibettzimmer entscheiden. Gerade für junge Leute ist der Abschluss besonders interessant. Aufgrund des niedrigen Eintrittsalter können diese erst recht eine günstige Krankenversicherung erhalten.
Angestellte – Wechsel von der GKV in die PKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige Mitgliedschaft. Welche Mitgliedschaft zutrifft, entscheidet die Höhe des Einkommens. Wessen Einkommen aktuell über der Einkommensgrenze liegt, kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist (2 Monate bis zum Monatsende) in die private Krankenversicherung wechseln. Auch eine rückwirkende Kündigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Angestellte möglich, wenn diese erst später erfahren, dass sie die Einkommensgrenze überschritten haben. Da seit 2009 in Deutschland Krankenversicherungspflicht herrscht, besteht die Gefahr nicht, dass jemand in der Zwischenzeit ohne Krankenversicherungsschutz ist. Im Detail bedeutet dies, dass jeder in der BRD krankenversichert sein muss und eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erst aufgekündigt werden kann, wenn der Nachweis einer anderen Krankenversicherung vorliegt.
PKV – Berufsanfänger im Angestelltenverhältnis, Selbstständige und Freiberufler
Besondere Bedingungen gelten für Berufsanfänger im Angestelltenverhältnis. So kann, wer nach dem Studium ein neues Arbeitsverhältnis eingeht und dessen Gehalt laut Arbeitsvertrag über der Einkommensgrenze liegt, sich in der privaten Krankenversicherung versichern lassen. Selbstständigen und Freiberuflern steht es jederzeit frei, in die PKV zu wechseln unter Einbehaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, bei der jeder angebrochene Monat als voller Monat zählt. Ausnahmen bestätigen die Regel: Dies gilt, wenn die Krankenkasse den Beitragssatz erhöht, denn dann ist die Kündigung unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist möglich.
PKV – Studenten
Wer als Student nach seinem Abschluss privat versichert sein möchte, sollte den Eintritt in die PKV schon während der Studienzeit veranlassen. Denn dann kann er später von den Vorteilen eines frühen Einstiegs und als Student von Studententarifen profitieren, die in der Regel günstiger sind als die Tarife der GKV.
PKV – Staatsbedienstete
Einen besonderen Schutz genießen Personen, die im Dienst des Staates stehen wie Richter und Beamte. Sie müssen zwar zunächst die Kosten für eine Krankheit selbst tragen, aber ihr Dienstherr beteiligt sich bis zu einem Anteil von 80 Prozent. Außerdem haben sie die Möglichkeit, im Rahmen der privaten Krankenversicherung eine Restkostenversicherung abzuschließen und können so von hochwertigen Leistungen im Krankheitsfall profitieren.
PKV – Beitragsrückerstattung
Beitragsrückerstattung ist in vielen Tarifen vorgesehen, wobei unterschieden wird, ob diese an den Erfolg des Versicherungsunternehmens gekoppelt ob erfolgsunabhängig sind. Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung ist unabhängig vom Geschäftsergebnis und wird in der Regel bezahlt, wenn der Versicherte über einen längeren Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat. In vielen Fällen darf man im Verlauf eines Jahres überhaupt keine Ansprüche stellen, ansonsten ginge die Beitragsrückerstattung verloren. Ausnahmen hiervon bilden bei vielen Versicherungen Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen. Die Beitragsrückerstattung erfolgt entweder in Form eines prozentualen Anteils am Jahresbeitrag oder Rückzahlung einzelner Monatsbeiträge. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von den leistungsfreien Jahren. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung kommt beispielsweise durch Vermögensanlagen oder Verwaltungskosten zustanden, wenn die Erträge aus Vermögensanlagen positiv ausfallen oder die Verwaltungskosten geringer waren als geplant.
Beitragsrückerstattung oder Steuervorteil
Eine Beitragsrückerstattung kann sich allerdings auch nachteilig auswirken, was dem Bürgerentlastungsgesetz geschuldet ist. Denn dadurch können in der PKV versicherte Personen bis zu 80 Prozent von ihren Beiträgen von der Steuer absetzen. Pauschal kann man sich jedoch nicht darauf verlassen, ob nun die Beitragsrückerstattung oder der Steuervorteil finanziell attraktiver ist. Wer zum Beispiel mit einer Beitragsrückerstattung von 500 Euro rechnen kann und kaum Rechnungen hat, der steht wohl mit der Beitragsrückerstattung finanziell besser da als mit der Steuererleichterung. Andererseits kann es auch passieren, dass eine Beitragsrückerstattung von 1000 Euro im Raum steht, aber Rechnungen von 800 Euro vorhanden sind. Hier wäre es vermutlich besser, die Rechnungen einzureichen. Denn die Steuererleichterung wäre vermutlich höher als die 200 Euro, die noch übrig bleiben, wenn man von der Beitragsrückerstattung 800 Euro für die nicht eingereichten Rechnungen abzieht. Grundsätzlich werden Beitragsrückerstattungen nicht garantiert, außerdem sind sie nicht immer sinnvoll, weswegen sie eine nicht so hohe Priorität bei der Wahl der Krankenversicherung einnehmen sollten.