Kfz-Versicherung


Kfz-Versicherung

KFZ Versicherung

Die Autoversicherung enthält eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie wahlweise eine Kaskoversicherung oder weitere Komponenten. Der Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht. Sie leistet bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Fahrerinnen und Fahrer im Straßenverkehr versehentlich bei Dritten verursachen. Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillig und kommen für Schäden am eigenen Kraftfahrzeug auf.

Ihr Sonderkündigungsrecht.

Sie können Ihre Kfz-Versicherung regulär je am Jahresende zur Hauptfälligkeit kündigen, wenn Sie Ihrem Versicherer das Kündigungsschreiben bis zum 30. November vorlegen. Das Gleiche gilt bei Beitragserhöhungen aufgrund sich ändernder Regional- und Typklassen. Auch beim Kauf eines neuen Autos kann der Versicherer sofort gewechselt werden.

KFZ Versicherungsrechner

Das Internet bietet viele Annehmlichkeiten, die Sie sich zu Nutzen machen sollten, ein Beispiel sind die KFZ Versicherungsrechner. Es ist wirklich einfach und sehr bequem online die Versicherungsprämien zu berechnen und anschließend zu vergleichen. Diese Information ist wichtig!

Die KFZ Versicherungsrechner im Internet sind für Sie kostenlos. Diesen Service bieten die Versicherungsgesellschaften für ihre Kunden und möglichen Neukunden an. Sowohl Angaben als auch Angebote, die Sie im Internet zu den Versicherungen erhalten, sind nicht nur richtig, sondern vor allen Dingen verbindlich. Die Angaben sind garantiert. Außerdem werden Ihre Daten beim Online „KFZ Versicherungsrechner“ stets streng vertraulich behandelt. Das heißt zum Beispiel, dass Ihre Daten verschlüsselt und über eine sichere SSL-Verbindung übertragen werden.

Der Test im Internet ist äußerst komfortabel, denn nun können Sie unabhängig von Tageszeit und Terminkalender sich genau dann um Ihre Autoversicherungen kümmern, wenn Sie Zeit haben. Das ist eine große Erleichterung. Einige Versicherungsanbieter werben damit online günstigere Angebote für Sie zu haben. Das ist möglich, aber ohne Vergleich sollten Sie trotzdem keine Versicherung abschließen.

Beim Online Vergleich werden viele verschiedene zum Teil über hundert verschiedene Tarife miteinander verglichen, um Ihnen dann die für Sie besten Angebote darlegen zu können. Sie werden mit dem KFZ Versicherungsrechner garantiert ein passendes Angebot finden. Zusätzlich zur KFZ Haftpflichtversicherung werden Ihnen Angaben zur Teilkaskoversicherung wie auch zur Vollkaskoversicherung gemacht werden, das heißt, Sie haben oft die Möglichkeit ein günstigeres Versicherungspaket abzuschließen, ohne eine neue Anfrage stellen zu müssen. Sie wählen einfach am Schluss der Berechnungen das für Sie günstigste Angebot aus.

Was Sie zur Berechnung benötigen ist nicht viel, Sie werden nach Angaben zum Fahrzeug, und Fahrer befragt. Diese Fragen werden gestellt, um mögliche Risiken zu erkennen und Rabatte in die Versicherungsprämie einrechnen zu können. Seien Sie bitte unbedingt ehrlich, bei Falschangaben kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Bis zu 85% im Jahr sparen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung für motorisierte Fahrzeuge. Jeder Fahrzeughalter muss diese Haftpflichtversicherung für sich, den Fahrzeugeigentümer sowie den Fahrer abschließen, bevor das Fahrzeug überhaupt im Straßenverkehr genutzt werden darf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert solche Schäden, die einem Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen können. Hierbei schreibt der deutsche Gesetzgeber bestimmte Mindestversicherungssummen vor: Für Personenschäden liegt die Mindestdeckungssumme aktuell bei 7,5 Millionen Euro und für Sachschäden bei 1,12 Millionen Euro. Daneben muss die Versicherung mindestens 50.000 Euro leisten, wenn einem Dritten durch den Fahrzeuggebrauch Vermögensschäden verursacht werden, die weder mittelbar noch unmittelbar Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung für motorisierte Fahrzeuge. Jeder Fahrzeughalter muss diese Haftpflichtversicherung für sich, den Fahrzeugeigentümer sowie den Fahrer abschließen, bevor das Fahrzeug überhaupt im Straßenverkehr genutzt werden darf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert solche Schäden, die einem Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen können. Hierbei schreibt der deutsche Gesetzgeber bestimmte Mindestversicherungssummen vor: Für Personenschäden liegt die Mindestdeckungssumme aktuell bei 7,5 Millionen Euro und für Sachschäden bei 1,12 Millionen Euro. Daneben muss die Versicherung mindestens 50.000 Euro leisten, wenn einem Dritten durch den Fahrzeuggebrauch Vermögensschäden verursacht werden, die weder mittelbar noch unmittelbar Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

Viele deutsche Versicherer bieten Versicherungssummen an, die deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen liegen. Vorsicht ist jedoch bei der Leihwagennutzung im Ausland geboten. Sofern die dort vorgeschriebene Deckungssumme nämlich geringer ist als die in einem Schadensfall tatsächlich anfallende Summe, haftet man persönlich. Die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bieten für solche Fälle eine sogenannte Mallorca-Police an, die die Deckungssumme einer ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung auf das in Deutschland gesetzlich geforderte Niveau erweitert.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift immer dann, wenn andere einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer beziehungsweise den Halter oder den Fahrer eines Fahrzeuges als mitversicherte Person stellen. Falls es sich hierbei um unberechtigte oder überzogene Ansprüche handelt, wehrt der Versicherer die Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht. Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung an den Geschädigten, unabhängig davon, ob der Schädiger zum Beispiel betrunken gefahren ist oder sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. In solchen Fällen kann der Versicherer den Schädiger jedoch anschließend in Regress nehmen und einen Teil der Leistung zurückfordern. Falls ein Schaden allerdings vorsätzlich herbeigeführt worden ist, leistet die Versicherung nicht.

Kaskoversicherung

Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Kaskoversicherung keine Pflicht. Die meisten Fahrzeugbesitzer entscheiden sich dennoch freiwillig entweder für die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung. Beide Kaskoversicherungen versichern das eigene Fahrzeug und das Fahrzeugzubehör, jedoch in unterschiedlichem Umfang:

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung bietet Versicherungsschutz, wenn ein Fahrzeug und die mitversicherten Teile beschädigt, zerstört oder entwendet werden. Versichert sind unter anderem Schäden durch Brand oder Explosion sowie Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Zudem leistet die Teilkasko bei solchen Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild, Marderbiss, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung verursacht werden. Die Teilkasko zahlt den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges und des versicherten Zubehörs nach einem Diebstahl und kommt zum Beispiel auch für die Reparaturkosten auf, wenn versucht wurde, das Fahrzeug aufzubrechen.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein und leistet darüber hinaus auch bei selbstverschuldeten, fahrlässig verursachten Unfallschäden. Wenn Fremde das versicherte Fahrzeug mutwillig beschädigen, kommt die Vollkasko zudem für diese Vandalismus schaden auf.

Der genaue Leistungsumfang bei der Kaskoversicherung unterscheidet sich zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften zum Teil erheblich. Hier sollte man sich gut beraten lassen und gezielt entscheiden, welchen Versicherungsschutz man benötigt und welche Leistungen man unter Umständen gar nicht haben (und bezahlen) möchte. Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist natürlich von den vereinbarten Leistungen abhängig, ebenso beeinflussen unter anderem der Fahrzeugtyp, die sogenannte Typklasse, und die Regionalklasse den Preis für die Kaskoversicherung.

Sowohl bei der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch bei der Vollkaskoversicherung profitieren Autofahrer, die bereits viele Jahre lang unfallfrei unterwegs sind, von einem Schadenfreiheitsrabatt. Hierbei gilt generell: Je mehr schadenfreie Jahre ein Versicherter vorweisen kann, desto günstiger kann der Versicherungsschutz für ihn werden. Wer seine Versicherung in Anspruch nimmt, muss umgekehrt mit einer Rückstufung rechnen. Da es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, kommt es manchmal vor, dass die Vollkaskoversicherung für unfallfreie Fahrer nur unwesentlich teurer oder sogar günstiger ist als der Teilkaskoschutz.

Schutzbrief

Den Kfz-Schutzbrief bieten mittlerweile viele Kfz-Versicherer, Automobil- und Verkehrsclubs an. Wer ihn besitzt, erhält bei einer Panne, einem Unfall oder nach einem Diebstahl schnelle Hilfe – sowohl unterwegs im Inland als auch bei Reisen im Ausland. Zu den Leistungen zählen insbesondere die Pannenhilfe und, falls erforderlich, das Abschleppen des Fahrzeuges in eine Werkstatt. Ebenso werden die Bergung eines Fahrzeuges, der Ersatzteileversand, die Fahrzeugunterstellung, die Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall und die Weiter- und Rückfahrt der Insassen durch den Anbieter koordiniert und finanziert. Neben möglicherweise anfallenden Mietwagenkosten werden häufig auch Kosten für Übernachtungen, Krankenrücktransporte nach einem Unfall sowie die Rückholung von Kindern bis zu einer vertraglich vereinbarten Höhe übernommen.

Die Versicherungsgesellschaften bieten den Kfz-Schutzbrief in Kombination mit der Kfz-Haftpflichtversicherung häufig zu einem sehr günstigen Preis an. Die Leistungen der einzelnen Anbieter ähneln sich zwar, doch im Detail kann es hier manchmal wichtige Unterschiede geben.

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung bietet einen Versicherungsschutz für solche Unfälle, die die versicherten Personen während des Gebrauchs eines Fahrzeuges erleiden. Bei Invalidität oder Tod nach einem Fahrzeugunfall zahlt die Versicherung eine vertraglich festgelegte Geldsumme an die versicherten Insassen aus. Zusätzlich bieten viele Versicherer ein Krankenhaustagegeld sowie die Kostenübernahme für kosmetische Operationen nach einem Unfall an.

Verbraucherschützer bezeichnen die Insassenunfallversicherung immer wieder als überflüssig, da Mitfahrende bereits über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers beziehungsweise des Unfallverursachers versichert sind. Lediglich der Fahrer selbst ist bei einem selbst- oder mit verschuldeten Unfall nicht über die Kfz-Haftpflicht abgesichert. Hier kann entweder eine allgemeine Unfallversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Fahrerschutzversicherung nützlich sein, die immer dann für die Unfallfolgekosten aufkommt, wenn keine andere Versicherung hilft. Nach einem Unfall werden durch die Fahrerschutzversicherung unter anderem die Kosten für den Verdienstausfall des Fahrers, für eine Haushaltshilfe und erforderliche Umbaumaßnahmen in den eigenen vier Wänden übernommen. Auch die Kostenübernahme für eine Hinterbliebenenrente sowie Schmerzensgeld sind möglich.

Verkehrsrechtschutzversicherung

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Verkehrsteilnehmer nicht nur finanziell, sondern vor allem auch mit fachlicher Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten. Viele Versicherer bieten ihren Kunden anwaltliche Beratung rund um die Uhr und helfen bei der Streitschlichtung schon bevor es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt. Bringt die außergerichtliche Streitschlichtung nicht den gewünschten Erfolg, so übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die erforderlichen Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, um dem Versicherten zu seinem Recht zu verhelfen. Bei einer Niederlage vor Gericht zahlt sie zudem die Honorarkosten des gegnerischen Anwalts.

Je nach Vertrag greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht nur bei rechtlichen Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall, sondern beispielsweise auch bei Streitigkeiten rund um den Führerschein, bei Bußgeld- und Strafverfahren sowie bei Vertragsangelegenheiten rund um das Auto.

Bei vielen Rechtsschutzanbietern kann der Verkehrsrechtsschutz entweder für ein einziges Fahrzeug oder für alle Fahrzeuge einer Familie vereinbart werden. Bei Familientarifen sollten Versicherungsnehmer darauf achten, ob und in welchem Umfang ihre minderjährigen und volljährigen Kinder mitversichert sind. Mit dem Fahrer-Rechtsschutz können sich auch solche Personen absichern, die kein eigenes Fahrzeug  besitzen, sondern beruflich oder privat mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind. Auch als Verkehrsteilnehmer ohne Fahrzeug kann man sich als Fußgänger, Fahrradfahrer und Fahrgast im öffentlichen Straßenverkehr mit einer entsprechenden Police absichern.

Beitragsberechnung der Kfz-Versicherung

Bei der Berechnung der Beiträge ist entscheidend, mit welcher Wahrscheinlichkeit Ihre Kfz-Versicherung für Sie Entschädigung leisten muss. Bei jeder Kfz-Versicherung sind alle Fahrzeugtypen in Klassen eingeteilt. Je mehr Schäden in Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeugtyp stehen, desto höher die Typklasse und in der Folge auch Ihre Beiträge.

Ein weiterer Faktor ist der Abstellplatz Ihres Wagens. Geringe Prämien zahlen Sie, wenn Ihr Fahrzeug in der Regel in Ihrer Garage steht. Zu den weiteren Risikofaktoren zählen unter anderem Ihr Alter, die Anzahl und das Alter aller Fahrer sowie die jährliche Kilometerleistung.

Selbstbehalt

Viele Versicherte reduzieren die Höhe der Beiträge für ihre Autoversicherungen durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Hierbei fällt die regelmäßig zu zahlende Prämie entsprechend geringer aus, wenn die Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Teil des Schadens aus der eigenen Tasche zahlen. Bei der Teilkasko und der Vollkasko sind zum Beispiel Selbstbehalte von 150 Euro oder 300 Euro üblich, für Neuwagen und teure Autos können aber auch Selbstbeteiligungen von 500 Euro und mehr vereinbart werden. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Selbstbeteiligung nur für Firmenfahrzeuge möglich, für private Fahrer ist hier keine Eigenbeteiligung bei der Schadensregulierung vorgesehen.

Schadenfreiheitsrabatt

Ein weiterer Punkt bei der Beitragsberechnung Ihrer Kfz Versicherung ist der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Ihr SF-Rabatt basiert auf Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Je mehr Jahre Sie Ihrer Kfz-Versicherung keine Kosten verursacht haben, desto höher Ihre SF-Klasse. Haben Sie eine sehr hohe SF-Klasse, so kann Ihr Beitrag auf 35 Prozent des Grundbeitrags verringert werden.

Es kann sich also lohnen, wenn Sie für einige Schäden selbst aufkommen und im Gegenzug von geringen Beiträgen profitieren. Die Höhe Ihres SF-Rabatts hängt auch von den Regelungen des Versicherers ab, den Sie gewählt haben. Bei einem anderen Anbieter bekommen Sie womöglich einen umfassenderen Rabatt. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich daher auszahlen.

Kfz-Versicherung und Steuern

Versicherungsbeiträge können in der Steuererklärung teilweise als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für die Kfz-Versicherung gilt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist steuerlich anrechenbar, die Kaskoversicherungen nicht. Allerdings gilt dies nur für die Nutzung als Privatfahrzeug. Wird das Fahrzeug auch für berufliche Zwecke genutzt, also beispielsweise für den Arbeitsweg, lassen sich die Haftpflichtbeiträge auch nur anteilig anrechnen.

Zweitwagen

Wenn Sie einen Zweitwagen besitzen, können Sie diesen dank der Zweitwagenregelung vergünstigt versichern lassen. Die Regelung lohnt sich insbesondere dann, wenn beispielsweise die eigenen Kinder ihren ersten Wagen versichern lassen möchten. Der Wagen wird dann in die gleiche Schadensfreiheitsklasse eingestuft wie der Erstwagen des Elternteils. Die erste Einstufung erfolgt sonst in der Regel in die Schadensfreiheitsklasse 0, welche höhere Kosten verursacht und vor allem für Fahranfänger kaum zu bezahlen sind.

Vergleichen und bis zu 85% im Jahr sparen

Gerade bei der Autoversicherung kann man durch einen ausführlichen Versicherungsvergleich viel Geld einsparen. Die Versicherer bringen regelmäßig neue Tarife auf den Markt und überbieten sich gegenseitig mit niedrigen Prämien und umfangreichen Leistungen. Hier lohnt sich eine Berechnung jedes Jahr aufs Neue. Das Geld, das Sie dann beim Versicherungsschutz einsparen, können Sie an anderer Stelle in Ihren Wagen investieren.

Mit einem Kfz-Versicherungsrechner im Internet können Sie selbst bestimmen, welche Eigenschaften Ihre Kfz-Versicherung haben sollte. Legen Sie großen Wert auf einen möglichst umfangreichen Schutz mit Extraleistungen oder suchen Sie einfach nur das günstigste Angebot? Ein Vergleichsrechner zeigt Ihnen kostenlos und unverbindlich, bei welchem Anbieter Sie momentan am besten aufgehoben sind.

Oder wollen Sie einfach nur herausfinden, ob es Ihre derzeitige Kfz-Versicherung auch irgendwo zu günstigeren Konditionen gibt? Dann führen Sie einen Preis- und Leistungsvergleich mit einem Vergleichsrechner durch! Dieser Service kostet Sie nichts und hilft Ihnen dabei, Geld bei der Kfz-Versicherung einzusparen. Bei Interesse können Sie Ihren Wunschtarif im Anschluss an den Tarifvergleich auch gleich online abschließen oder ein persönliches Angebot anfordern.