Bausparen
Bausparen – eine unendliche Geschichte
Es war einmal… so fangen die meisten Märchen und Geschichten an, wenn es um Großes, Geheimnisvolles, Zauberhaftes und manchmal sogar Gruseliges geht. Bausparen lässt sich ohne weiteres in alle diese Kategorien einordnen. Groß ja – geheimnisvoll ja – zauberhaft ja- diese drei Kriterien erfüllt das Bausparen auf jeden Fall. Gruselig wird es vielen allerdings oft dann, wenn sie sich mit den Bedingungen, den Besonderheiten, den bausparmathematischen Feinheiten – was Bauspar-Latein eben alles so von Sparern an Wissen erfordert, auseinandersetzen müssen. Mit dieser märchenhaften Geschichte soll jetzt ganz einfach mal ein wenig Licht ins dunkle Bausparwesen gebracht werden. So bleibt dann nur noch zu hoffen, dass alle, die am Ende dieser Geschichte angelangt sind, dann auch den richtigen und erleuchtenden Ein- Durch- und Ausblick in die, ach so vielfältigen, Bauspargeheimnisse erlangen konnten!
Bausparvertrag – gleich zwei auf einen Streich
Selbstverständlich hat das tapfere Schneiderlein, als es in die große, weite Welt hinaus zog, nachdem es gleich Siebene auf einen Streich erlegt hatte, eine mengenmäßig größere Anzahl von Fliegen erschlagen, als dies mit einem Bausparvertrag möglich ist. Hier lassen sich lediglich zwei Fliegen mit einer Klatsche schlagen. Allerdings die beiden haben es in sich. Denn ein Bausparvertrag hat zwei Seiten – einmal die Spar-und dann auch noch die Darlehensseite. Und diese beiden Seiten, im Folgenden Konten genannt, bewirken ganz erstaunliches. Das Sparkonto, also der Teil des Bausparvertrages, welchen es zunächst über einige Zeit anzusparen gilt, wird verzinst. Zugegeben, der Zinsertrag ist bei heutigen, modernen Bauspartarifen nicht gerade berauschend. Allerdings lässt sich der Netto-Ertrag durch Arbeitnehmersparzulagen und Wohnungsbauprämien deutlich puschen! Innerhalb gewisser Grenzen erhalten Sparer nämlich staatliche Zulagen und diese lassen aus zunächst mageren Zinserträgen, später stattliche Renditen erwirtschaften. Damit aber noch lange nicht genug. Denn jeder Sparer kann seinen Bausparvertrag, sprich das Sparkonto, nach freien Stücken besparen. Auch Einmalzahlungen in Form von Sondersparleistungen sind jederzeit und in nahezu jeder beliebigen Höhe möglich. Nur durch die zu Beginn gewählte Bausparsumme werden diese begrenzt. Allerdings dient das Sparkonto beim Bausparvertrag schlussendlich nicht ausschließlich dem Sparen, sondern in einem zweiten sehr wichtigen Part, dem Darlehenskonto, lassen sich außerordentlich niedrige Darlehenszinsen auf eine sehr lange Zeit betrachtet sichern. Aber hierzu später mehr.
Einer Metamorphose gleich vollzieht sich die Verwandlung vom Spar-zum Darlehenskonto
Ganz zu Beginn des Bausparvertrages, wenn es gilt dessen passende Bausparhöhe zu bestimmen, wird zunächst die Bausparsumme festgelegt. Hat der Sparer das Glück beim Bausparvertragsabschluss auf einen seriösen Berater zu treffen, dann wird ihm dieser grundsätzlich mal nicht zu einer allzu hohen Bausparsumme raten. Denn in der Regel ist mit dem Bausparvertragsabschluss eine Abschlussgebühr verbunden. Diese beläuft sich zumeist auf ein Prozent der Bausparsumme. Dieses eine Prozent dient Bausparkassenvertretern allerdings in den meisten Fällen zur Sicherung ihres Einkommens. Sprich: je höher der Sparer die Bausparsumme abschließt, desto höher wird das Einkommen des Beraters notieren. Ein Schelm wer Böses dabei denkt, wenn in sehr vielen Fällen Bausparverträge über viel zu hohe Summen abgeschlossen werden! Übrigens auch die Banken sind bei dieser leidigen Provisionshascherei keineswegs außen vor. Auch sie verdienen sich mit Bausparabschlussgebühren in aller Regel die berühmt berüchtigte goldene Nase. Daher gilt es auf jeden Fall als potentieller Bausparer zunächst mal die Spreu vom Weizen zu trennen. Exakt so, wie auch Aschenputtel die Tauben bei den Erbsen ihre Auswahl treffen ließ, um die „Guten“ ins Töpfchen und die „Schlechten“ in die Taubenkröpfchen wandern zu lassen. Moderne Medien, wie beispielsweise das Internet, eröffnen hierbei die hervorragende Möglichkeit den Bausparabschluss einfach und komfortabel mittels online Vergleichsrechnern zu realisieren. Ist der passende Bausparpartner dann allerdings, unter Berücksichtigung vorausgegangener Erläuterungen und Empfehlungen, zu einem guten Abschluss gebracht worden, dann kann es eigentlich schon ganz schnell zum nächsten Schritt kommen. Sparbeträge werden festgelegt, sogenannte Regelsparraten lassen den Bausparvertrag dann in seiner Sparphase zügig ansparen. Danach metamorphosiert der Vertrag raupengleich. Aus einer zunächst unscheinbaren Raupe wird ein wunderschöner Schmetterling – übersetzt in einfaches, profanes Bauspardeutsch: aus einem Bau-Sparkonto, wird nach der Zuteilung des Bausparvertrages ein Darlehens -Konto.
Darlehensphase beim Bausparvertrag geradezu märchenhaft
Und jetzt wird es wieder märchenhaft. Nicht wie bei Hans im Glück, der mit seinem Goldklumpen schlussendlich doch nicht so richtig viel anfangen konnte, dessen Last ihm schnell zu schwer wurde und er ihn daher in eine Gans eintauschte. Nein diese Art Märchen bedeutet die Zuteilung des Bausparvertrages keineswegs. Hier wird auch keinesfalls ein schlechtes Geschäft eingegangen, wenn sich die Sparseite in die Darlehensseite verkehrt. Denn die Darlehenszinsen, welche Bausparverträge heutzutage garantieren sind das wirklich märchenhafte – und dennoch sind sie real und über nahezu unbegrenzte Zeit für den Bausparer reserviert! So können beispielsweise Baufinanzierungsdarlehen, wenn deren Zinsfestschreibungszeit von 10 oder 15 Jahren abgelaufen und die Zinsen neu verhandelt werden müssen, durch einen traumhaft günstigen Bauspardarlehen zins abgelöst werden. Denn wer weiß schon wie in 10 oder 15 Jahren der Kapitalmarktzins notiert? Wird dann vielleicht, wie es in den letzten 50 Jahren der Fall war und bis über das Jahr 2000 hinaus, wieder die Zins-Eiszeit für Kreditnehmer Einzug halten? Mit durchschnittlichen Kreditzinsen, die stets auf dem fröstelnden Niveau von 8 – 10 Prozent angesiedelt waren? Bei diesem Gedanken muss es doch gleich jedem potentiellen Baufinanzierer eiskalt den Rücken hinunterlaufen, der er daran, dass nach dem Ende der Zinsfestschreibungszeit für die Baufinanzierung eine um dreifach höhere Zins-und Tilgungsrate zu entrichten sein würde. Oder alternativ hierzu sich die Laufzeit seines Darlehens erneut wieder, ausgegangen von einem Prozent Anfangstilgung, für weitere 30 Jahre in die Länge ziehen würde! Nicht auszudenken dieses Szenario. Durch einen intelligent in die Baufinanzierung integrierten Bausparvertrag kann dieser fürchterlichen Vorstellung bereits von Beginn an hervorragend entgegengewirkt werden.
Achtung! Bausparvertragshöhe bei Einbeziehung in die Baufinanzierung exakt ermitteln
So – wird sich der gewinn-und provisionsorientierte Bausparkassenvertreter oder sein Klon im Bankeroutfit jetzt sagen: Das wird ein fetter Braten! Jetzt kann mal wieder ein dicker Fisch in Form eines hohen Bausparvertragsabschlusses an Land gezogen werden! So wird leider immer noch agiert und beraten, wenn Bausparverträge in Baufinanzierungsplanungen einbezogen werden. Hierbei wird dann argumentiert, dass am Ende der Zinsfestschreibungszeit eine riesige Restschuld stünde. Je nach Tilgungshöhe stimmt das selbstverständlich auch, denn wenn ein Annuitätendarlehen nur mit einem Prozent Tilgung versehen ist, stehen beispielsweise nach 10 Jahren dort immer noch ca. 90 % des Ursprungsdarlehens zur Zinsneufestschreibung zu Buche – und demnach offen! Natürlich kann gerade in Niedrigzinszeiten bereits schon zu Beginn der Immobilienfinanzierung mit einem höheren Tilgungssatz begonnen werden. So wird dann beispielsweise mit einem angenommenen Anfangstilgungssatz von 3% nach 10 Jahren auch bereits ca. 65% des ursprünglich aufgenommenen Kredits wieder an die Bank zurückgeführt sein. Im Klartext und in Euro und Cent ausgedrückt heißt dies also: Wenn ein 100.000 € Bankdarlehen aufgenommen wird, sind hiervon nach 10 Jahren, bei einer angenommenen Tilgung von 3%, noch ca. 65.000 € an Restschuld übrig. Und exakt diesen Betrag gilt es, mittels eines Bausparvertrages in derselben Höhe, betragsmäßig abzusichern. Sprich: 65.000 € Bausparsumme garantieren die Zinssicherheit bis zur endgütigen Entschuldung! Allerdings immer vorausgesetzt der Bausparvertrag kann neben der Baufinanzierung auch noch entsprechend angespart werden! Oft verschweigen gewiefte Berater aber diese „unmaßgebliche Kleinigkeit in Höhe von 35.000 €“ einfach und lassen den Kunden eine Bausparsumme über volle 100.000 € zeichnen. Ganz davon zu schweigen, dass sehr oft einfach ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, egal in welcher Höhe, welchen der Kunde allerdings mangels Masse überhaupt nie ansparen kann. Den einzigen Positiv- Betrag welchen Kunden dann auf einem solchen Bausparvertrag je verbucht sehen werden, ist der in Höhe der Abschlussgebühr. Diese wird dann nämlich gleich zu Beginn, oft sogar noch aus Kreditmitteln der Baufinanzierung, zur Existenzsicherung des braven Bausparberaters per Lastschrift eingezogen.
Ende der Bauspargeschichte noch lange nicht erreicht
Somit soll für heute das große Buch der unendlichen Bauspargeschichte zunächst einmal wieder geschlossen werden. Vielleicht wird es aber schon bald wieder neue, spannende und aufschlussreiche Geschichten geben, wie das Bausparen auf unglaublich andere und fabelhafte Art und Weise Häuslebauern, Modernisierungswilligen und Renovierungswilligen zu einem wunderbaren Instrument wird, um Ihre jeweiligen Träume zu verwirklichen.
Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/9061/