Wichtige Tipps zum Thema Strom
Alles zum Thema Strom
Wie werden meine
monatlichen Stromabschläge berechnet?
Ihre Abschlagszahlungen richten sich nach dem
Stromverbrauch des Vorjahres. Kann die Verbraucherstelle in Folge eines
Neubezuges von Eigentum keinen Vorjahresverbrauch zugrundelegen, wird Ihr
Verbrauch geschätzt. Zum Jahresende werden zu hoch oder zu niedrige
Strombeiträge verrechnet. Aus diesem Grund werden nur elf Abschläge pro
Vertragsjahr veranschlagt. Die Jahresendabrechnung erfolgt mit dem zwölften
Abschlag.
Was ist mit dem
Wort Arbeitspreis in Bezug auf Strom gemeint?
Arbeitspreis ist
gleichzusetzen mit den reinen Strompreiskosten einer Kilowattstunde. Ob Ihre
Kosten niedriger oder höher ausfallen richtet sich nach der anfallenden Verbrauchsmenge.
Weitere Kosten entstehen durch den Grundpreis des Stromanschlusses Ihres
Anbieters, der pauschal veranschlagt wird.
Warum Discounter-
oder Billigstrom immer wieder für schlechte Schlagzeilen sorgen?
Bei Discounter-
oder Billigstrom wird mit preisgünstigen Stromtarifen gelockt. Dabei ist der
Fokus hauptsächlich auf Niedrigstpreise ausgerichtet. Angesichts der
verbraucherfeindlichen Strategien dieser Anbieter sind sie nicht umsonst ein
beliebtes Thema vor Gericht. Das ist ein weiterer Grund, vor dem Wechsel eines
Stromanbieters, gründlich zu recherchieren.
Warum Ihre
Stromrechnung sprunghaft steigt?
1. Einer der
Auslöser kann ein defektes Gerät sein. Schalten Sie als erstes Ihre Sicherungen
aus. Danach beobachten Sie Ihren Zähler. Dreht er sich weiter, ist dies ein
Hinweis auf einen Gerätedefekt.
2. Als zweiter
Grund kann sich ein Abrechnungsfehler eingeschlichen haben. Dies können Sie
durch den Vergleich Ihrer Rechnungsdetails überprüfen. Besonders auf
Zählernummer und angegebenen Zählerstand achten.
3. Ein weiterer
Grund kann eine unangekündigte Preiserhöhung Ihres Stromanbieters sein. Dies verstößt
gegen das Gesetz. Strompreiserhöhungen
müssen vorher angekündigt werden.
Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Strompreiserhöhung?
Selbstverständlich besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Danach ist es empfehlenswert, sich einem Vergleich der Stromanbieter zu widmen.
Wissenswertes:
Anbieter haben im Fall einer Strompreiserhöhung die Pflicht darauf hinzuweisen,
dass ihren Kunden infolge dessen, auf Wunsch ein Sonderkündigungsrecht
eingeräumt wird. Tut er dies nicht, sind Strompreiserhöhungen unwirksam!
Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/20376/