Wichtige Tipps zum Thema Strom

Alles zum Thema Strom
 

Wie werden meine monatlichen Stromabschläge berechnet?
 

Ihre  Abschlagszahlungen richten sich nach dem Stromverbrauch des Vorjahres. Kann die Verbraucherstelle in Folge eines Neubezuges von Eigentum keinen Vorjahresverbrauch zugrundelegen, wird Ihr Verbrauch geschätzt. Zum Jahresende werden zu hoch oder zu niedrige Strombeiträge verrechnet. Aus diesem Grund werden nur elf Abschläge pro Vertragsjahr veranschlagt. Die Jahresendabrechnung erfolgt mit dem zwölften Abschlag.
 

Was ist mit dem Wort Arbeitspreis in Bezug auf Strom gemeint?
 

Arbeitspreis ist gleichzusetzen mit den reinen Strompreiskosten einer Kilowattstunde. Ob Ihre Kosten niedriger oder höher ausfallen richtet sich nach der anfallenden Verbrauchsmenge. Weitere Kosten entstehen durch den Grundpreis des Stromanschlusses Ihres Anbieters, der pauschal veranschlagt wird.
 

Warum Discounter- oder Billigstrom immer wieder für schlechte Schlagzeilen sorgen?
 

Bei Discounter- oder Billigstrom wird mit preisgünstigen Stromtarifen gelockt. Dabei ist der Fokus hauptsächlich auf Niedrigstpreise ausgerichtet. Angesichts der verbraucherfeindlichen Strategien dieser Anbieter sind sie nicht umsonst ein beliebtes Thema vor Gericht. Das ist ein weiterer Grund, vor dem Wechsel eines Stromanbieters, gründlich zu recherchieren.
 

Warum Ihre Stromrechnung sprunghaft steigt?
 

1. Einer der Auslöser kann ein defektes Gerät sein. Schalten Sie als erstes Ihre Sicherungen aus. Danach beobachten Sie Ihren Zähler. Dreht er sich weiter, ist dies ein Hinweis auf einen Gerätedefekt.
 

2. Als zweiter Grund kann sich ein Abrechnungsfehler eingeschlichen haben. Dies können Sie durch den Vergleich Ihrer Rechnungsdetails überprüfen. Besonders auf Zählernummer und angegebenen Zählerstand achten.
 

3. Ein weiterer Grund kann eine unangekündigte Preiserhöhung Ihres Stromanbieters sein. Dies verstößt gegen das Gesetz. Strompreiserhöhungen
müssen vorher angekündigt werden.
 

Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Strompreiserhöhung?

Selbstverständlich besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Danach ist es empfehlenswert, sich einem Vergleich der Stromanbieter zu widmen.
 

Wissenswertes: Anbieter haben im Fall einer Strompreiserhöhung die Pflicht darauf hinzuweisen, dass ihren Kunden infolge dessen, auf Wunsch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird. Tut er dies nicht, sind Strompreiserhöhungen unwirksam!
 

Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/20376/

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